1. Angebot und Vertragsabschluss
    2. Angebote verstehen sich stets freibleibend. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Beinhalten Angebote Planungsaufgaben und/oder erfordern sie die Anschaffung von speziellen Geräten, die zur Erstellung des Angebotes notwendig sind, so werden diese auch bei Nichtzustandekommen eines Auftrages in Rechnung gestellt. Sämtliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Mündliche Nebenabreden, die nicht schriftlich bestätigt sind, haben keine Gültigkeit.

    3. Lieferfrist
    4. Die von uns bestätigten und angegebenen Termine gelten nur als annähernd. Die Leistung gilt als erbracht, wenn sie innerhalb von drei Monaten nach Termin erfolgt. Für etwaige Nachteile aus Terminüberschreitungen wird kein Schadenersatz geleistet, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Die Haftung ist für diesen Fall auf den zum Vertragsabschluß voraussehbaren Schaden beschränkt.

    5. Garantie
    6. Für die gelieferte Ware bieten wir eine Garantie zwischen drei und vierundzwanzig Monaten, je nach Artikel. Einzelheiten sind den jeweiligen Angeboten und Bedienungsanweisungen zu entnehmen. Unvollständige, schadhafte oder unrichtige Lieferung ist uns unverzüglich nach Anlieferung schriftlich innerhalb von acht Tagen mitzuteilen. Nach Ablauf der Frist sind Beanstandungen ausgeschlossen. Von der Mängelhaftung ausgeschlossen sind alle Teile, die einer natürlichen Abnützung unterliegen, oder übermäßig, falsch oder nachlässig behandelt wurden. Über die Instandsetzung oder Ersatzlieferung hinausgehende Kosten oder Schadensersatzansprüche jedweder Art sind ausgeschlossen. Ausgenommen davon sind Fälle, bei denen die Haftung des Herstellers zwingend vorgeschrieben ist. Sollten irgendwelche Arbeiten oder Veränderungen am gelieferten Gegenstand ohne unsere ausdrückliche schriftliche Genehmigung vorgenommen werden, erlischt automatisch jeglicher Gewährleistungsanspruch. Der Käufer trägt stets, also auch in Gewährleistungsfällen, sämtliche Transportkosten sowie alle eventuell anfallenden Gebühren, Zölle und Steuern.

    7. Reparaturarbeiten
    8. Wird ein schriftlicher Kostenvoranschlag gewünscht, so ist dies ausdrücklich anzugeben. Sollte der Käufer sich entscheiden, die Reparatur nicht durchführen zu lassen, erheben wir eine Pauschale für die Erstellung des Kostenvoranschlages. Wir sind außerdem berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung der Reparatur zu verlangen.

    9. Medizinproduktegesetz
    10. Der Käufer stellt sicher, dass die Ware nur von Personen mit entsprechender Qualifikation zum Einsatz gebracht wird. Er verpflichtet sich, für eine sachgerechte Einweisung im Rahmen der jeweiligen gesetzlichen Vorschriften Sorge zu tragen. Der Käufer ist dafür verantwortlich, dass die gelieferten Produkte nicht mit Produkten anderer Hersteller kombiniert werden, soweit eine solche Kombination nicht vom Lieferanten ausdrücklich schriftlich genehmigt ist. Außerdem verpflichtet sich der Käufer zur strikten Befolgung der Medizinproduktegesetze des jeweiligen Landes, in dem die Ware zum Einsatz kommt.

    11. Preise
    12. Die Preise gelten ab Lager, unverpackt. Verpackungsmaterial wird gesondert berechnet. Eine Rücknahme des Verpackungsmaterials ist ausgeschlossen. Wir behalten uns vor, die Preise jederzeit, also auch zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung, anzupassen, wenn dies durch Veränderung der Rohstoffpreise, Zölle, Abgaben oder aus sonstigen Gründen notwendig sein sollte. Es wird stets der am Tag der Lieferung gültige Preis in Rechnung gestellt.

    13. Versand
    14. Die Lieferung erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Sollte der Käufer keine Versandvorschriften erteilen, erfolgt der Versand nach unserem besten Ermessen. Eine Versicherungspflicht besteht für uns in solchen Fällen nicht. Verzögert sich der Versand durch Verschulden des Käufers, so geht bereits vom Tage der Versandbereitschaft die Gefahr auf den Käufer über. Teillieferungen sind zulässig. Wenn die Abnahme infolge eines Umstandes, den der Vertragspartner zu vertreten hat, nicht unmittelbar bei Lieferung erfolgt, können wir die sofortige Zahlung des Kaufpreises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatzansprüche verlangen.

    15. Zahlungen
    16. Sämtliche Zahlungen sind innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist ohne Abzug an uns zu leisten. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, ab dem ersten Tag Verzugszinsen in der Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz in Rechnung zu stellen. Maßgeblich für die pünktliche Einhaltung der vereinbarten Zahlungsfrist ist der Tag der Gutschrift auf unserem Konto. Die Annahme von Schecks erfolgt unter Vorbehalt. Sämtliche Bank- und Einziehungsspesen gehen zu Lasten des Käufers. Forderungen werden sofort fällig gestellt, wenn der Käufer mit Zahlungen in Verzug gerät, zahlungsunfähig wird oder die Zahlung einstellt. Eine Aufrechnung seitens des Käufers ist ausgeschlossen, außer in Fällen von rechtskräftig festgestellten oder schriftlich von uns anerkannten Gegenforderungen. Es liegt allein in unserem Ermessen, welche fälligen Forderungen Zahlungen verrechnet werden.

    17. Eigentumsvorbehalt
    18. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Dieser Vorbehalt gilt auch bis zur Bezahlung aller vergangenen und künftigen Warenlieferungen innerhalb der Geschäftsbeziehung. Die Forderung des Käufers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware wird bereits jetzt an uns abgetreten, ohne dass es einer besonderen Vereinbarung bedarf. Der Käufer ist nur solange er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber uns nachkommt ermächtigt, Forderungen aus dem Wiederverkauf der Vorbehaltsware einzuziehen. Zu anderen Verfügungen, insbesondere Verpfändungen und Sicherungsübereignungen, ist der Käufer nichtberechtigt. Bei Eingriffen von Gläubigern des Käufers, insbesondere Pfändungen des Kaufgegenstandes, hat uns der Käufer sofort schriftlich Mitteilung zu machen. Er trägt die Kosten aller notwendigen Maßnahmen zur Beseitigung des Eingriffs.

    19. Allgemeine Bestimmungen
    20. Mit Inkrafttreten dieser Bestimmungen zum 1. Jänner 2002 treten alle vorherigen Geschäfts- und Lieferbedingungen automatisch außer Kraft. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäfts- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen nicht.

    21. Gerichtsstand und Erfüllungsort
    22. Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertrag ist Salzburg. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.

    23. Datenschutz
    24. Bei der Erteilung von Aufträgen werden die personenbezogenen Daten des Bestellers gespeichert und für den internen Gebrauch verwendet. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte.